- Siehe auch: Kodex (Dragon Age II)
Kodexeintrag
Obwohl mehrere Untersuchungen der Kirche der Frage nachgingen, ob die Kunst des Wünschelrutengehens magischer Natur sei, konnte bislang keine abschließende Antwort darauf gefunden werden. Im Jahre 3:86 im Zeitalter der Türme erklärte die Göttliche Joyous II. die Praktik des Wünschelrutengehens als durch die Kirche gestattet, solange die Wünschelrutengänger davon absähen, ihre Fähigkeiten für schändliche Zwecke zu nutzen.
Es folgte eine kurze theologische Debatte darüber, welche schändlichen Zwecke ein Wünschelrutengänger wohl verfolgen könnte. Das, von der Obersten Klerikerin Willhemina von Hossberg angeführte, schwerwiegendste denkbare Vergehen war, dass die Wünschelrutengänger nach giftigen Würmern suchen könnten, die anschließend in die Kollekte der Kirche gelegt werden könnten. Obwohl dies natürlich nicht hinnehmbar wäre, herrschte innerhalb der Kirche schnell Einigkeit, dass die Bedrohung insgesamt als relativ gering einzustufen sei.
-- Aus Von Feuern, Zirkeln und Templern: Eine Chronik der Magie in der Kirche, von Schwester Petrine, Scholarin der Kirche